UNFALLVERSICHERUNG - private Absicherung
Während man als Angestellter automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, hat man zum Beispiel als Selbstständiger nur die Möglichkeit, sich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Aber auch für Personen, die bereits im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind, kann der Schutz in Form der privaten Unfallversicherung eine deutliche Erweiterung der Leistungen bedeuten. Der wichtigsten Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten UV besteht darin, dass beide in verschiedenen Bereichen ihre Gültigkeit finden. Während die gesetzliche UV nur bei Unfällen am Arbeitsplatz mit einer Leistung eintritt, gilt der Schutz durch die private Unfallversicherung nicht nur an jedem Ort der Welt, sondern auch zu jeder Uhrzeit und in jeder Situation, ganz gleich, wann sich wo und warum ein Unfall ereignet hat. Ferner hat man bei der Wahl der privaten Unfallversicherung den Vorteil, dass man mehr und vor allem auch individuellere Leistungen vereinbaren kann, als es im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich ist.
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Hier erfahren Sie welche Unfälle nicht vom Gesetzgeber gedeckt sind und warum der Abschluss einer privaten Unfallversicherung notwendig ist um optimal abgesichert zu sein.
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UNFALLVERSICHERUNG Invaliditätsleistung
Die Hauptleistung der privaten Unfallversicherung besteht in der Zahlung einer bestimmten Versicherungssumme, die auch als Invaliditätsleistung bezeichnet wird. Nun verstehen viele Personen unter dem Begriff Invalidität sicherlich, das man invalide ist, wenn man keine berufliche Tätigkeit mehr ausführen kann. Im Rahmen der privaten Unfallversicherung wird hier allerdings differenziert. Unter den Begriff der Invalidität fällt zum Beispiel auch der Fall, wenn ein Unfallopfer und zugleich Versicherter bei einem Unfall „nur“ einen Finger verlieren sollte. Diese Tatsache ist zwar schmerzlich und man erhält dementsprechend auch eine Invaliditätssumme gezahlt, aber man ist deshalb nicht zwingend berufsunfähig. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt von der Art der Verletzung ab und ist in der so genannten Gliedertaxe fixiert. In der Gliedertaxe werden bestimmten Unfallschäden verschiedene Prozentsätze zugeordnet. Verliert man zum Beispiel bei einem Unfall auf einer Seite sein Gehör, so wird ca. 30 Prozent der vollen Invaliditätssumme, die man zuvor vereinbart hat, an den Versicherten ausgezahlt. Bei einem verlorenen Finger werden beispielsweise laut Gliedertaxe 10-15 Prozent der Invaliditätssumme von der Versicherung ausgezahlt. Um sich selbst finanziell abzusichern wäre hier das Geld für eine Unfallversicherung also richtig investiert und gehört eigentlich zur Grundversicherung die man abschließen sollte.