UNFALLVERSICHERUNG - gesetzliche Absicherung

Gegen viele Gefahren ist man zumindest als Arbeitnehmer bereits im Rahmen der in Deutschland gültigen Sozialversicherung geschützt. Diese beinhaltet die gesetzliche Unfallversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung. Besonders wichtig ist für viele Bürger sicherlich der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, da man bei schweren Unfällen mitunter seine Arbeitskraft vollständig verlieren kann und somit in der Zukunft nicht mehr erwerbstätig sein kann. Oftmals ist in diesem Bereich allerdings als Ergänzung eine private Unfallversicherung zu empfehlen, da die gesetzliche Unfallversicherung nur in ganz bestimmten Situationen eine Leistung erbringt. Wie bereits kurz erwähnt, gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht pauschal für alle Berufstätigen, sondern nur für abhängig Beschäftigte, also für Arbeiter und Angestellte. Ferner sind auch Kinder beim Besuch des Kindergartens oder der Schule, sowie Auszubildende durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt allerdings zum Beispiel nicht für Selbstständige und Freiberufler.

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Hier erfahren Sie welche Unfälle nicht vom Gesetzgeber gedeckt sind und warum der Abschluss einer privaten Unfallversicherung notwendig ist um optimal abgesichert zu sein.

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UNFALLVERSICHERUNG nicht alles ist versichert

Neben dem bestimmten Kreis von Versicherten, ist es bei der gesetzlichen Unfallversicherung zudem auch so, dass nur bestimmte Unfälle versichert sind. So gilt diese Unfallversicherung nur für Unfälle, die sich am Arbeitsplatz ereignen. Ebenso ist man noch abgesichert, wenn sich der Unfall entweder von Zuhause aus auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignet hat, oder auch auf dem Heimweg vom Arbeitsplatz nach Hause. Alle anderen Unfälle, die sich im rein privaten Bereich ereignen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet je nach Schwere und den Folgen des Unfalls verschiedene Leistungen an, die der Unfallgeschädigte erhalten kann. Diese Leistungen können zum Beispiel in der Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme bestehen, oder es werden verschiedene Hilfsleistungen angeboten. Falls man zum Beispiel einen bestimmten Zeitraum nach dem Unfall nicht in der Lage sein sollte, bestimmte Hausarbeiten zu erledigen, hat man unter anderem auch Anspruch auf eine zeitweise tätige Haushalts- oder Einkaufshilfe. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird übrigens alleine vom Arbeitgeber gezahlt, der Arbeitnehmer muss also keinen eigenen Anteil zahlen, wie bei den anderen Teilen der Sozialversicherung.